Drogentesting Einführung 2014
Alkohol, Nikotin, Schmerz-, Schlaf- und Beruhigungsmittel. Abhängigkeiten gibt es viele. Sie schleichen sich in den Alltag, unbemerkt von der Familie, von den Freunden und von Kollegen.
Nicht immer offensichtlich aber mit zunehmendem Missbrauch und damit einhergehend immer stärkeren Entzugserscheinungen lassen sich diese Abhängigkeiten ab einem gewissen Grad nicht mehr verheimlichen. Wer sich dazu entschließt, aus seiner Sucht auszubrechen, dem bietet unser Sozial- und Gesundheitssystem eine Vielzahl von Hilfen.
Strafbar ist der Konsum allein noch nicht aber es kann der erste Schritt zu einer strafbewehrten Handlung sein.
Anders verhält es sich mit Substanzen, deren Konsum vom Gesetzgeber eindeutig verboten worden ist. Diese Substanzen oder Drogen sind in Deutschland aber erst dann verboten, wenn sie im Betäubungsmittelgesetzt aufgeführt sind.
Legal High
Gerade in den vergangenen Jahren hat sich neben den klassischen Rauschmitteln eine neue Gruppe unter dem verharmlosenden Namen „Legal High“ etabliert. Legal ist dies Gruppe synthetischer Stoffe, die unter den harmlosen Namen Badesalz, Spice oder Pflanzennährstoff vertrieben werden, nur insofern, als dass es noch keine Verbote für sie gibt. Auf die Verfolgung der Hersteller von Kunst-Drogen und die Aufnahme derer Inhaltsstoffe in das Betäubungsmittelgesetzt reagieren deren die Hersteller mit immer neuen Zusammensetzungen.
Da die Betreiber der Drogenküchen über eine flexible Infrastruktur und hervorragendes pharmazeutisches Know-how verfügen, ist es immens schwierig auf die immer neuen Zusammensetzungen zu reagieren.
Allein im Jahr 2012 wurden 57 neue Varianten synthetischer Drogen entdeckt, wie die europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) in ihrem Jahresbericht feststellt. Drei Jahre zuvor waren es noch 24 neue Substanzen. Auch wenn die Wirkung der neuen Kunst-Stoffe oft jener von bekannten Rauschgiften ähnelt, unterscheiden sich die synthetischen Substanzen chemisch meist grundsätzlich von diesen.
Gefahr für die Gesellschaft
Toxitität und Intensität der „Legal Highs“ betragen oft ein Vielfaches herkömmlicher Drogen, weshalb ihre psychischen und physischen Risiken die bekannten Wirkungen etablierter Rauschgifte erheblich übertreffen und bei entsprechendem Missbrauch sogar potenzieren können – etwa wenn die im Markt angebotenen Produkte miteinander kombiniert werden.
Gerade die in Zusammenhang mit dem Missbrauch synthetischer Drogen begangenen Straftaten zeigen, welche verheerende Wirkung sie auf die Konsumenten haben und welche Gefahr für die Gesellschaft von ihnen ausgeht. Es gilt daher im Sinne einer verbesserten Transparenz ein internationales Register zu etablieren, mit Hilfe dessen eine länderübergreifende Übersicht zur Verfügung steht. Dies kann als Grundlage dienen, die Verbreitung der psychoaktiven Substanzen besser einzudämmen. R. K.