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Der Weg des Geldes - Follow the Money

Nicht erst seit Christian Lindners „Idee“, eine eigene Behörde für Finanzermittlungen nach dem Vorbild der italienischen Guardia di Finanza zu gründen ist das Thema „Follow the Money“ ein grundsätzliches Prinzip des polizeilichen Arbeitens.


So entspricht es auch dem Gang der Dinge, dass die Polizei immer erfolgreicher wird und neue Einsatztechnologien anwendet. Dieses hat man in der Vergangenheit beispielsweise mit der Einführung von DNA-Analysen und deren Abgleich oder der Erfassung und dem Abgleich von Fingerabdrücken beobachten können. Fast immer ein „schwerer Start“ aber heute aus der täglichen Arbeit nicht mehr wegzudenken. DNA Spuren können bei „Cold Cases“ helfen um nach Jahrzehnten neue Ermittlungsansätze zu generieren bzw. Alt-Fälle zu lösen.


Aber was hat das mit Bargeld zu tun?


Bargeld erfährt von seinen Kritikern regelmäßig zwei Vorhaltungen: Zum einen sei es „die Wurzel des Bösen“ und würde Kriminalität begünstigen und zum anderen würde das Handling und dessen Sicherung die Gesellschaft schätzungsweise 10-15 Mrd. Euro pro Jahr kosten.1


Laut einer Studie von Professor Bussmann, im Auftrag des BMF 2015, ist von 100 Mrd. Euro die Rede, die jedes Jahr allein in Deutschland gewaschen werden. Laut dem Verfasser ist diese Zahl sogar noch größer geworden. Diese Gelder gehen komplett am Staat vorbei und schädigen so in einem unvorstellbaren und unsichtbaren Maße unsere Gesellschaft.


Gerrit Stehle (Managing Partner, Elephant & Castle Capital GmbH, Frankfurt am Main) & sein Team haben sich daraufhin der Frage angenommen, inwieweit Bargeld im 21. Jahrhundert mehr kann und Ermittlungsbehörden leichter und effizienter Erkenntnisse und mögliche Spuren in ihrem Arbeitsalltag sichern können. Hierbei bietet sich die Erfassung von Seriennummern als neuer, wichtiger Ermittlungsansatz an.


Verbunden mit einer Seriennummer-Erfassung könnte es zu einer Kostenreduzierung beim Bargeldumlauf kommen. Zusätzlich würde der OK der Anreiz an Bargeldgeschäften genommen werden und die Bevölkerung nicht unter Generalverdacht gestellt werden, wenn diese größere Barmittel nutzt.


Der Nutzen und die Anonymität als Zahlungsmittel für unsere Gesellschaft bleibt erhalten und damit wäre die Bevölkerung einem ausnahmslosen digitalen Zahlungssystemen nicht schutzlos ausgeliefert.

Wichtig: das eine zu machen, heißt nicht das andere zu lassen. Es ist immer gut Alternativen zu haben.


Elephant & Castle macht daher Geldströme über Seriennummern auf Bargeldscheinen sichtbar, nachvollziehbar und nutzbar. Hierbei differenzieren sie zwischen digitalen und physischen Geldströmen. Dies wird mit Hilfe einer unternehmenseigenen Software umgesetzt, die auch bereits in polizeilicher Nutzung stehende Software bei der Erfassung von Bargeldscheinen und der Verarbeitung der gewonnenen Seriennummern, unterstützt.                             


Bundesweit sind bereits Geldzählgeräte im Einsatz, mittels derer die Seriennummern der Bargeldscheine erfasst werden können. Sie sind sowohl bei Bargeldsammelstellen wie Banken oder Geldtransportdienstleistern aber auch bei Bundesbehörden im Einsatz.

Und gerade hier können sehr große Mengen an Seriennummern erfasst und gespeichert werden, was durch den fehlenden Bezug zu persönlichen Informationen auch unter Datenschutzbestimmungen unkritisch ist.


Aus der Praxis wissen wir, dass die Seriennummern auf Bargeldscheinen zwar Individualnummern (die Begrifflichkeit Individualnummer und Seriennummer wird hier im gleichen Sinne verwendet) sind, die Nutzung dieser Nummern zu Fahndungszwecken erfolgt jedoch nur in besonders schweren Fällen, bei denen Bargeldscheine z. B. erpresst werden.


Wo liegt das Problem?


Die Antwort liegt in den Fahndungstools, die den Behörden zur Verfügung stehen. Hier sprechen wir von ganz unterschiedlichen, vom jeweiligen Bundesland abhängigen, Anwender-Systemen.


Diese Tools können noch nicht Stapelverarbeitung von Excel-Listen mit Seriennummern darstellen. Die Seriennummern müssten per Hand eingegeben werden, was weder praktikabel noch zeitgemäß ist.

Genau diese Erleichterung bietet die Technologie an.


Mit ihr könnten neue, bisher nicht genutzte Erkenntnisse in die behördliche Praxis einziehen. Als Beispiele sind denkbar: 

 

  • Wo war das Geld (räumlich) vorher?
  • Ist es von Interesse in einem anderen behördlichen Zusammenhang? (BTM Testkauf – Lösegeld – GA - Sprengung – Enkeltrick – usw.)
  • Wo wurden die Scheine gedruckt?
  • Wann wurden die Scheine gedruckt?
  • Stimmt die Historie des Geldes mit der Einlassung eines Verdächtigen/Täters überein?
  • Numerische Systemerfassung bzw. erleichterte Sachfahndungsmöglichkeit


Geldtransportunternehmer erfassen bereits Seriennummern und sind Kooperationspartner des Unternehmens, das Europas größte Seriennummerndatei pflegt und den Vertragspartnern zur Verfügung stellt.


Ermittlungsbehörden wäre es daher heute schon möglich dieses System zu nutzen.


Beispielhaft seien hier Überfälle auf Geldtransporte, Geldautomaten-Sprengungen oder Hawala-Banking genannt.


Zusätzlich ergeben sich eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten der Aufklärung von Straftaten, bei denen Bargeld eine Rolle spielt.


Ergänzend wurde eine positive Prüfung von Amtswegen durchgeführt, um die Technologie vor Gericht verwenden zu können.


Besonders zu erwähnen ist, dass das System nicht nur sachdienliche Hinweise zu bereits erfassten Seriennummern geben kann, sondern auch aufzeigt wo und wann das Geld produziert wurde. Dies erweitert die Ermittlungsmöglichkeiten bei Straftaten im Allgemeinen und so genannten „Enkeltrick-Taten“ im Speziellen. Gerade bei den Enkeltrick-Taten spielt das Alter der Geldscheine eine entscheidende Rolle, da hier in einem signifikanten hohen Maße altes Geld in Erscheinung tritt.


Fälle wie im Jahr 2022 beim Zollamt in Emmerich, bei denen Diebe 6,5 Millionen Euro aus dem Keller gestohlen haben, würden den Ermittlern zum ersten Mal eine direkte Spur auf dieses Geld ermöglichen. Schön zu sehen, dass die GZD (Generalzolldirektion) nun über eine Verbesserung und den Einsatz dieser neuen Technologie nachdenkt.


Alle erhobenen Daten werden ausschließlich auf zertifizierten und extra gesicherteren Servern in Deutschland gespeichert und können auf alle gängigen Infrastrukturen z.B. ITZ Bund, Sovereign Clouds, lokale Rechenzentren bei Sicherheitsbehörden, auf Wunsch auch 100% gespiegelt werden.

Somit können auf diesem sicheren Weg Behörden die, auf ihre Bedürfnisse abgestimmten, Datensätze anlassbezogen abrufen. Bedingt durch die Patente sind aufwendige Recherchen bei unterschiedlichen Anbietern nicht nötig, da das Unternehmen durch die Schutzrechte ein Alleinstellungsmerkmal besitzt – ein sogenannter „One-Stop-Shop“.


Neben Transparency International, ausgewählten Generalstaatsanwaltschaften und mittlerweile einer Vielzahl von Ermittlerinnen und Ermittlern, die die Lösung befürworten und teilweise bei ihren Ermittlungen nutzen, sind auch ausländische Sicherheitsbehörden auf diese deutsche Erfindung aufmerksam geworden. Hierzu gab es bereits mehrfache Gespräche.


Insgesamt wird deutlich, dass die professionelle Erfassung und Auswertung von Seriennummern bei konsequenter Anwendung durch die Sicherheits- und Ermittlungsbehörden erhebliche Vorteile bei der Arbeit in diesem Themenbereich bietet.


Positiv ist zu bemerken, dass das Bayrische Landeskriminalamt, ein Markterkundungsverfahren gestartet hat.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Seriennummer-Analyse im Rahmen eines Amtshilfe-Ersuchens bei der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime der Generalstaatanwaltschaft in NRW oder direkt beim Unternehmen möglich.


Kommentar:

Frank Buckenhofer, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei im Zoll, weiß, dass die konsequente Verfolgung von Bargeldströmen ein ganz entscheidendes Mittel im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität ist, deren Triebfeder Nummer eins das schnöde illegale Geldverdienen ist. Auch bei der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung sind diese Informationen über Bargeldströme äußerst hilfreich. Von hohem Interesse ist daher für Ermittlungen immer die Information, wo z.B. sichergestellte große Mengen Bargeld zuletzt erfasst wurden. Stammen sie z.B. aus vielen verschiedenen Geldautomaten und wurden da in den letzten vergangen Tagen an sehr unterschiedlichen Orten abgehoben oder wurden sie von unterschiedlichen Unternehmen über Geld- und Werttransportunternehmen befördert, ist das eine wertvolle Information zur Klärung der Herkunfts- und Eigentumsverhältnisse des letzten Gewahrsamsinhaber. Buckenhofer fordert daher, dass Polizei und Zoll im Rahmen der Strafverfolgung und der Kontrolle grenzüberschreitender Barmittelverkehre die Daten über die Bargeldströme nutzen dürfen.



Text:Gerrit Stehle

Grafiken: Elephant & Castle